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Osnabrück- ein ehrenwertes Haus …[Updated]

“Die Begründung für die Kündigung liegt darin, dass einige Mitmieter des Wohnhauses mit Ihrer Herkunft und Hautfarbe und mit Ihrer persönlichen Situation als Alleinerziehende nicht einverstanden sind.” Mit diesem Schreiben wurde Natasha A. Kelly, schwarze Doktoratin, und ihrer 12 -jährigen Tochter in Osnabrück die Wohnung gekündigt.

Steilvorlage für die 34jährige PR Frau, die nun mit viel Drive eine Medienaktion u.a. im Stern, der Taz … und der Taz und der Osnabrücker Zeitung gestartet hat. Davon wie effektiv Natascha sein kann, konnte sich die Community bereits bei ihrem Debüt als Herausgeberin der Zeitschrift X-Magazin (1 Auflage) überzeugen. Ürsprünglich mit Mitteln der Stadt Osnabrück / Stadt-u. Tourismusmarketing und lokalen Kleinanzeigen zur Vermarktung des sog. Osnabrücker Afrikafests 2007 der “Friedenstadt Osnabrück” gedacht, wurde das Hochglanz – Magazin schnell als “erste deutsche Zeitschrift für Afrokultur” re-brandet. Und lies 20+ Jahre schwarze Pressearbeit (Afrekete, Afro Look, Beto, Afro Horizont, Lonam, African Courier, Africa Postive, +++) kurzerhand links liegen.

Update – Zur Sichtweise des Vermieters:Der 86-jährige Hauseigentümer Herr F., ein Ex-Beamter der Stadt Osnabrueck, äussert sich nur über seinen Rechtsanwalt Wolfgang Schaper. „Diskriminierung? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen“, hält Wolfgang Schaper fest. Hier gehe es um etwas ganz anderes: Die Initiative sei von der Mieterin ausgegangen, und der Vermieter habe ihrem Wunsch entsprochen, ohne sich mit dem Inhalt des Schreibens auseinanderzusetzen.

Der Vermieter habe N. Kelly zunächst nur mündlich gekündigt, sie habe dann selbst das Kündigungschreiben formuliert und dem Vermieter zur Unterschrift vorgelegt. Er glaube schon, dass sein Mandant die Unterschrift unter das Papier gesetzt hat. Allerdings ohne zu wissen, worum es da gehe.

Privates ist politisch – im juristischen Sinne liegt mit der Kündigung aufgrund von Herkunft / Hautfarbe, eine ethnische Diskrimierung vor. Daher hat der o.g. Fall gute Aussichten zu Deutschlands erstem Verfahren wg. ethnischer Diskrimierung nach dem 2006 eingeführten Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu werden. Es geht um 10.000 Eur Schadensersatz (Erstattung der Umzugskosten, Ausfallkosten während der Doktorarbeit) und Schmerzensgeld. Hoffentlich bleibt es ein Einzelfall!

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One Response

  1. Dutchie says:

    Hoffentlich bleibt es ein Einzelfall! Yeah, I hope so to, sir.
    What kind of response is this? Is this Germany 2008, where
    black folks can openly be denied renting an appartment. This joint looks like Alabama 1963. Come on men. One thing is for sure: the next time a German asks me the road in Holland, the standard Dutch answer will be: Immer grade aus! Immer grade aus!

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16.5.2009